Ich schreibe das am 13. August 2026, elf Tage nachdem Artikel 50 des AI Act nun offiziell scharf geschaltet wurde. Es gibt jetzt kein „kommt irgendwann oder gilt bald“ mehr. Das AI Office und die nationalen Behörden haben am 2. August 2026 offiziell angefangen, das durchzusetzen. Und ich sitze hier und frage mich, wie entspannt ich eigentlich sein kann.
Kurz zur Lage der Nation. Es gab noch den großen Digital Omnibus, der kurz vorher durchgewunken wurde, am 24. Juli 2026 veröffentlicht. Der hat die Hochrisiko-Pflichten großzügig nach hinten geschoben, nun 2027, teils 2028. Den Artikel 50 hat er fast komplett unberührt gelassen. Die einzige Ausnahme: Anbieter wie Suno bekommen bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Wasserzeichen-Technik. Der Teil, der mich betrifft, Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, läuft ohne Schonfrist bereits seit dem 2. August 2026.
Und es geht jetzt um echtes Geld. Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent vom weltweiten Umsatz, je nachdem was höher ist. Für kleine Anbieter gilt die niedrigere Grenze, aber trotzdem, das ist kein zahnloser Appell mehr.
Meine Einschätzung nach elf Tagen: Ich muss nichts an meiner Praxis ändern. Ich recherchiere alles selbst, schreibe selbst, verantworte selbst, das ist genau die Ausnahme, die das Gesetz für redaktionell geführte Inhalte bereits vorsieht. Bei den Songs läuft der Hinweis längst über den Distributor mit raus. Was sich für mich ändert, ist eher die Einstellung. Vorher war das ein Thema, über das ich hier immer mal geschrieben habe, weil es interessant war und ein Zukunftsthema. Jetzt ist es geltendes Recht, mit echten Bußgeldern und ich merke, dass ich meinen eigenen Transparenzhinweis nicht mehr als nette beiläufige Geste sehe, sondern als etwas, das man ernst nehmen sollte. Nicht aus Furcht vor Strafen, dafür bin ich zu klein und zu ehrlich unterwegs, sondern weil das Prinzip dahinter stimmt. Wer KI benutzt, sollte dazu stehen.
Quellen
- Europäische Kommission, Pressemitteilung IP/26/1714, „Kommission beginnt am 2. August mit der Durchsetzung der Vorschriften der KI-Verordnung und neuer Transparenzanforderungen“, 02.08.2026.
- EUR-Lex, Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), verabschiedet 08.07.2026, veröffentlicht im Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.
- artificialintelligenceact.eu, Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 im AI Act Explorer.
- Europäische Kommission, EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, digital-strategy.ec.europa.eu, Stand 06.08.2026. Einordnung: offizielle Kommissionsseite, Begleitmaterial zum Verhaltenskodex für Artikel 50 Absatz 4.


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